Optimum Wirtschaftsprüfer

Prüfen, optimieren & Mehrwert schaffen!

Der Optimum Ansatz ist simpel: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Es gibt viele Berater, aber nur einen Spezialisten, der die Wechselwirkungen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Unternehmen gleichermaßen gut kennt: Der Wirtschaftsprüfer.

Als Wirtschaftsprüfer in Thüringen mit Hauptsitz in Meiningen, sind wir darüber hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir sind Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland.

Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Basis unserer Arbeit als Wirtschaftsprüfer bildet die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen gemäß den regulatorischen Anforderungen. Hierbei halten wir den Verwaltungsaufwand und die administrativen Belastungen für den Auftraggeber gering.

Auf Wunsch und bei Bedarf leiten wir aus den Prüfungsergebnissen Verbesserungspotential bei Ihren internen Prozessen ab und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensstrategie. Wir als Wirtschaftsprüfer schaffen damit einen langfristigen Mehrwert.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Bundesregierung hat sich am 21.03.2024 darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig. Dazu nimmt die BRAK Stellung.
Die WPK nimmt zur Zustimmung des Bundesrats zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz Stellung.
Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 21. März 2024.
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag am 22.02.2024 verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 20. März 2024.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels.
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Am 05.03.2024 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die WPK hatte im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer von Gemeinden sowie kommunalen Eigenbetrieben vorzusehen.
Am 15.03.2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) nach längerem Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten einem Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Mit der CSDDD werden Unternehmen bestimmter Größenordnung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette verpflichtet.